21. September 2026 – Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 30. Juni 2026 aktualisierte Allgemeine Nutzungsbedingungen beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu im September seine Nichtbeanstandung ausgesprochen.
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gemäß § 115 Absatz 1c SGB XI regeln die Nutzung der Daten, die den Vereinbarungen zur Qualitätsdarstellung im vollstationären, teilstationären und ambulanten Bereich zugrunde liegen, durch Dritte.
Sie stehen ab sofort im Downloadbereich unter folgendem Link zur Verfügung: https://gs-qsa-pflege.de/download-weiteres/
