22. April 2026 – Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 17. Februar 2026 bundeseinheitliche
Empfehlungen zur Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären
Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beschlossen. Das Bundesministerium für
Gesundheit und das ehem. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatten den
Qualitätsausschuss Pflege im Frühjahr 2025 gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI mit der Entwicklung
der Empfehlungen beauftragt. Die Nichtbeanstandung zum Beschluss des Qualitätsausschusses
Pflege wurde am 01. April 2026 ausgesprochen.
Die Empfehlungen zielen darauf ab, den professionellen Umgang mit Gewalt im Pflegealltag zu
stärken und sowohl pflegebedürftige Menschen als auch Mitarbeitende in stationären
Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten besser zu schützen.
Sie dienen als praxisnahes Informationsangebot und Nachschlagewerk für Pflegekräfte,
Leitungspersonal, Mitarbeitende, Angehörige und Betroffene und beinhalten Hinweise zur
Umsetzung von Maßnahmen im Gewaltschutz.
Die Empfehlungen zum Gewaltschutz stehen im Downloadbereich unter folgendem Link zur
Verfügung: https://gs-qsa-pflege.de/download-weiteres
Veröffentlichung der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege mit Inkrafttreten zum 01.07.2026
5. Februar 2026 – Der Qualitätsausschuss Pflege hat am 9. Dezember 2025 die „Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI...
