Erstellung allgemeiner Nutzungsbedingungen gemäß § 115 Absatz 1c SGB XI für die Datennutzung durch Dritte

Das Ziel:
Vereinbarung von Nutzungsbedingungen für die Übermittlung von Qualitätsdaten an Dritte als Nutzerinnen und Nutzer der Daten.

Hintergrund:
Der Qualitätsausschuss Pflege hat den gesetzlichen Auftrag, Nutzungsbedingungen für die Übermittlung von Daten an Dritte zu regeln, die der Darstellung der Qualität zugrunde liegen. Insbesondere wird das Nähere zum Datenformat, zum Datennutzungsvertrag, zu den Nutzungsrechten und den Pflichten Dritter bei der Verwendung der Daten festgelegt.

Aktueller Entwicklungsstand:
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen wurden im Jahr 2026 aktualisiert. Sie gelten für die Nutzung der den Qualitätsdarstellungsvereinbarungen nach § 115 Absatz 1a SGB XI zugrunde liegenden Daten durch Dritte im vollstationären, teilstationären und ambulanten Bereich.

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Posted on

14. Dezember 2022