Das Ziel:
Vereinbarung von Nutzungsbedingungen für die Übermittlung von Qualitätsdaten an Dritte als Nutzerinnen und Nutzer der Daten.
Hintergrund:
Der Qualitätsausschuss Pflege hat den gesetzlichen Auftrag, Nutzungsbedingungen für die Übermittlung von Daten an Dritte zu regeln, die der Darstellung der Qualität zugrunde liegen. Insbesondere wird das Nähere zum Datenformat, zum Datennutzungsvertrag, zu den Nutzungsrechten und den Pflichten Dritter bei der Verwendung der Daten festgelegt.
Aktueller Entwicklungsstand:
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen wurden im Jahr 2026 aktualisiert. Sie gelten für die Nutzung der den Qualitätsdarstellungsvereinbar
