Das Ziel:
Ziel ist die Entwicklung und Veröffentlichung bundeseinheitlicher Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen (vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) sowie ambulanten Pflegediensten gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI.
Hintergrund:
Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass im Pflegealltag unterschiedliche Situationen von Gewalt auftreten können, die einen professionellen Umgang erfordern.
Um pflegebedürftige Menschen sowie Mitarbeitende in stationären Einrichtungen und in der ambulanten häuslichen Pflege informativ zu unterstützen, entwickelt der Qualitätsausschuss Pflege bundeseinheitliche Empfehlungen zur Stärkung des Gewaltschutzes.
Im Frühjahr 2025 beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 113b Absatz 4 Satz 3 SGB XI mit der Entwicklung und Veröffentlichung bundeseinheitlicher Empfehlungen zur Gestaltung entsprechender Prozesse in stationären Pflegeeinrichtungen (vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) sowie in ambulanten Pflegediensten.
Die Empfehlungen dienen als Informations- und Nachschlagewerk für Pflegekräfte, Leitungspersonal, Mitarbeitende, Angehörige und Betroffene. Ziel ist es, praxisnahe und anwendbare Hinweise bereitzustellen – einschließlich Konzepten, die der Qualitätsausschuss Pflege im Zusammenhang mit dem Gewaltschutz als relevant einschätzt.
Aktueller Entwicklungsstand:
Der Qualitätsausschuss Pflege befindet sich in der Erarbeitung der bundeseinheitlichen Empfehlungen, die künftig als Grundlage für Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten dienen kann. Die Veröffentlichung der Empfehlungen ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen.
